Abwicklung von Inkassomaßnahmen

Information für den Schuldner

 

Übersicht des Ablaufs:

 

A]  Amtsgericht

  1. Mahnbescheid
  2. Vollstreckungsbescheid

B]  Zwangsvollstreckung durch Gerichtsvollzieher:

1. Pfändung von beweglichen Gegenständen,

2. Pfändung Lohn/Gehaltskonto

3. Kontopfändung

4. Pfändung von Rentenansprüchen

5. Pfändung sonstiges Vermögen

C]  Wenn Pfändung erfolglos, dann erfolgt

verpflichtende „Abgabe einer Vermögensauskunft“ beim Amtsgericht (= „eidesstattliche Versicherung“ = früher „Offenbarungseid“ ). Damit bestätigen Sie Ihre vollkommene Zahlungsunfähigkeit .

Diese negative Vermögensauskunft führt zum negativen Eintrag in die Schufa und somit zu langfristigen Bonitätseinbußen (z.B. Ablehnung von Krediten und Teilzahlungskäufen).

Eine „negative Vermögensauskunft“ ist bei allen Amtsgerichten öffentlich zugänglich, auch über das Internet. Dies gilt so lange, wie der „Vollstreckbare Titel“ gültig ist.

 

D]  Hinweise

Jeder Teil der Inkassomaßnahmen führt zur Erhöhung des geschuldeten Betrages.

Der „Vollstreckbare Titel“ (Anspruch des Gläubigers an den Schuldner) ist mindestens 10 Jahre gültig.